Ausbildung befähigter Personen in Karlsruhe mit der AsBra GmbH

Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 10 Abs. 1 ist jeder Betrieb und jedes Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig die eingesetzten Arbeitsmittel fachgerecht überprüfen zu lassen. Diese Prüfung der Arbeitsmittel muss von einer dafür befähigten Person vorgenommen werden. Die AsBra GmbH bietet hierzu eine Ausbildung befähigter Personen in Karlsruhe und in der Umgebung an. Informieren Sie sich noch heute über das Ausbildungsprogramm sowie unsere verschiedenen Module und sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an!

Voraussetzungen, Grundlagen und Umfang der Ausbildung befähigter Personen in Karlsruhe

Die Ausbildung befähigter Personen in Unternehmen in Karlsruhe erfordert bestimmte Voraussetzungen. Beispielsweise zählen dazu berufliches Know-how, eine Ausbildung oder Studium und eine Tätigkeit bzw. Aufgabe in dem zu überprüfenden Gebiet. Die Bestellung eines UVV-Prüfers bzw. Sachkundigen erfolgt durch den Arbeitgeber.

Zu den Ausbildungsinhalten gehören:

  • Kenntnisse gängiger und einschlägiger Vorschriften erlangen
  • Überwachung, Einhaltung und Umsetzung von Vorschriften sowie Inhalten anhand von Ablaufplänen
  • DGUV-Grundsätze
  • Rechts- und Haftungsfragen für UVV-Prüfer
  • Theoretische und praktische Lehrprobe mit Prüfbuch und Prüfprotokoll

Aufgabengebiete: sachgemäße Prüfung von Arbeitsmitteln

Zu den Aufgaben einer befähigten Person zählen die Überprüfung von den im Betrieb oder im Unternehmen eingesetzten Arbeitsmitteln. Von der Überprüfung von Tritten über Leitern im Lagerbereich, Regalanlagen, Anschlag- und Lastaufnahmemittel bis hin zu Arbeitsbühnen übernimmt die Person zusätzlich diverse Aufgabenbereiche sowie die Inspizierung von Risiken und Gefahren für Mensch und Umwelt. Ebenso zählen das Facility Management, Medizinprodukte oder Brandschutzeinrichtungen zu den Bereichen eines UVV-Prüfers. Mit dem Einsatz einer befähigten Person werden ein Auftreten beschädigter Arbeitsmittel, die unsachgemäß gewartet wurden, effektiv reduziert. Allerdings kann die Überprüfung nur von einer qualifizierten Person vorgenommen werden. Als fachkundig und sachkundig gilt nach der BetrSichV der Mitarbeitende, der nach Absolvieren einer solchen Ausbildung über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung verfügt. Daher sollte der UVV-Prüfer mit den Kenntnissen und Regeln des Arbeitsschutzes, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien sowie technischen Regeln vertraut sein. Im Rahmen der Ausbildung befähigter Personen in Karlsruhe erwerben die Teilnehmenden notwendige Kenntnisse, um Prüfungen dieser Art durchzuführen und qualifizieren sich mit den Experten für Arbeitssicherheit und Brandschutz – der AsBra GmbH – für diesen Tätigkeitsbereich!

Informationen zur Ausbildung befähigter Personen in Karlsruhe und weitere Kursmodule

Die AsBra GmbH hält verschiedene Module für unterschiedlichste Branchen und Bereiche bereit:

Modul BP01:   Flurförderzeuge gemäß FEM 4.004, DGUV Vorschrift 68
Modul BP02:   Hubarbeits- und Hebebühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-002
Modul BP03:   Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906 & DGUV Regel 112-198
Modul BP04:   Baumaschinen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12
Modul BP05:   Krane gemäß DGUV Grundsatz 309-001 & DGUV Vorschrift 52
Modul BP06:   Lastaufnahmeeinrichtungen gemäß DGUV Vorschrift 53 & 54, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8
Modul BP07:   Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß DGUV Vorschrift 54
Modul BP08:   Personenaufnahmemittel gemäß DGUV Information 201-029 & 209-075, DGUV Regel 101-005
Modul BP09:   Ladebrücken und fahrbare Rampen gemäß DGUV Grundsatz 308-007, DGUV Regel 108-006
Modul BP10:   Regale gemäß DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007
Modul BP11:   Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter (Container) gemäß DGUV Regel 114-010
Modul BP12:   Leitern und Tritte gemäß DGUV Information 208-016
Modul BP13:   Kraftbetätigte Türen, Fenster und Tore gemäß ASR A1.7
Modul BP14:   Pressen der Metallbe- und Verarbeitung gemäß DGUV Information 209-030,DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.3
Modul BP15:   Fahrzeuge gemäß DGUV Vorschrift 70
Modul BP16:   Kraftbetriebene Kleingeräte gemäß BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 100-500
Modul BP17:   Verpackung- und Verpackungshilfsmaschinen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.37
Modul BP18:   Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.2
Modul BP19:   Hydraulik-Schlauchleitungen gemäß DGUV Regel 113-015
Modul BP20:   Hilfsmittel zur Ladungssicherung (Zurrmittel) gemäß VDI 2700
Modul BP21:   Gerüste gemäß TRBS 2121 Teil 1, DGUV Information 201-011
Modul BP22:   Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreiniger) gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.36
Modul BP23:   Lastenaufzüge gemäß TRBS 1201, BetrSichV
Modul BP24:   Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach der Modulanzahl. Nach einer Selbstlernphase besteht die Möglichkeit, dass pro Schulungstag mehrere Module geprüft werden. Bei der Erstausbildung beträgt der Schulungspreis 450,00 Euro; für jedes weitere Modul liegen die Teilnahmekosten bei 200,00 Euro. Die Preise sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UstG) steuerbefreit. Die Schulungen finden an jedem ersten Mittwoch im Monat an unserem Standort in Mühlacker statt.

Suchen Sie für Ihren Betrieb oder Ihr Unternehmen eine Schulung in diesem Bereich? Dann sprechen Sie uns gerne an, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – selbstverständlich auch bei Ihnen vor Ort.

Sie erreichen unser freundliches und kompetentes Team telefonisch unter der Rufnummer 07041-8184848. Richten Sie Ihre Anfragen oder Informationswünsche rund um unsere Ausbildungsangebote auch per E-Mail an service@asbra.gmbh. Wir freuen uns auf Sie.