Teleskopmaschinen

Ausbildung zum/r Teleskopmaschinenführer/in gemäß DGUV Grundsatz 308-009

Ausbildungsinhalte:

Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz 308-009

  • Theorie und Praxis nach DGUV Grundsatz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Teleskopmaschinen
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit der Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln – Verkehrswege
  • Einweisung/Bedienerübungen
  • Theoretische und praktische Prüfung

Bei Teleskopmaschinen kommt es auf die Einstufung der Maschinen an. Entweder ist es ein Stapler mit veränderlicher Reichweite oder ein Mobilkran, ab 5 Grad drehbar.

Die Qualifizierung gliedert sich im Wesentlichen in die 3 Stufen:

  • Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
  • Stufe 2 a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
  • Stufe 2 b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
  • Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.

Die Ausbildungsdauer richtet sich nach der jeweiligen Geräteart. Zum Beispiel:

Teleskopstapler, Teleskoplader, Telelader, Teleskopkran, Teleskope